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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Allgemeines

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine Auskunft über die Daten, die zu Ihrer Person bzw. Firma im Gewerbezentralregister gespeichert sind. Dazu sind ggf. rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen und sonstige gegen Sie bzw. gegen Ihre Firma verhängte ordnungsbehördliche Maßnahmen ersichtlich. Es ist zwischen zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen zu unterscheiden:

  • Auszug über eine natürliche Person                  - Kontakt Jutta Napierski
  • Auszug über eine juristische Person (Firma)  - Kontakt Claudia Wortmann

Antragstellung

Die Antragstellung muss persönlich bzw. vom Geschäftsführer unter Vorlage eines Ausweisdokumentes erfolgen.

Gebühr

Für die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges durch das Bundesamt für Justiz in Bonn fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an.

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia
  • Napierski, Jutta

    Passwesen / Fundsachen / Fischereiwesen / Führungszeugnisse / Straßenverkehrsangelegenheiten

    Tel.02338 809-53
    Kontakt Napierski, Jutta

Zusatzinformation

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