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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bei dem Hauptamt der Hansestadt Breckerfeld laufen die Vorbereitungen zu der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages auf Hochtouren. Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Wahlen liegt in den zum Teil erheblich verkürzten Fristen begründet.

Dies macht sich vor allem auch für das Verfahren bei der Briefwahl bemerkbar. Aus diesem Grund weist die Wahlbehörde auf Folgendes hin:

Wie bei jeder anderen Wahl erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 01. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung beinhaltet wie üblich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, mit welchem in der Folge per Brief oder auch persönlich im Rathaus gewählt werden kann. Die Wahlscheine können allerdings erst, unabhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung, aus rechtlichen Gründen frühestens ab 28. Januar ausgestellt werden. Die Lieferung der Stimmzettel, welche bis zum 07. Februar angekündigt ist, muss dann ebenfalls noch abgewartet werden. D. h., die Wählerinnen und Wähler werden die vollständigen Unterlagen für die Briefwahl frühestens ab etwa 10. Februar erhalten.

Weiterhin bittet das Wahlamt aus den gleichen Gründen darum, auch für eine persönliche Wahl im Rathaus hier frühestens am 10. Februar, besser noch einige Tage später, vorzusprechen.

 

    

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