Beflaggung
In Nordrhein-Westfalen wird zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen an öffentlichen Orten beflaggt.
In Breckerfeld wird auf dem Parkplatz des Rathauses und vor der Grundschule beflaggt.
Bei der Beflaggung handelt es sich um folgende Fahnen:
- Flagge der Europäischen Union
- Flagge des Bundes
- Flagge des Landes
Die Beflaggung kann Landesweit oder für eine bestimmte Region angeordnet werden.
Regelmäßige Beflaggungstage
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
01. Mai Tag des Friedens und der Volksversöhnung
09. Mai Europatag 23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni Jahrestag des Volksaufstand in der ehemaligen DDR – 1953
20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler – 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
23. August Jahrestag der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen – 1946
03. Oktober Tag der deutschen Einheit
Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent)
Tage allgemeiner Wahlen: Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl
Gemeinden können auch aus eigener Entscheidung beflaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Weitere Beflaggungsanlässe und –tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Zuständig
Schülken, Nina
Allg. Verwaltung, Schul- und Kulturwesen, Wahlen