Ortsrecht
Für das Zusammenleben von Menschen müssen Regeln geschaffen werden, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Diese Regeln bilden die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden. Gem. § 7 Gemeindeordnung NRW können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit andere Gesetze nichts anderes bestimmen. Darüber hinaus werden die Angelegenheiten auch durch andere ortsrechtlichen Bestimmungen oder Flächennutzungspläne geregelt. Als "Ortsrecht“ bezeichnet man somit die Summe dieser Vorschriften.
Das Ortsrecht der Hansestadt Breckerfeld gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Allgemeine Verwaltung
- Finanzen
- Recht, Sicherheit und Ordnung
- Schule und Kultur
- Soziales, Sport und Jugend
- Bauwesen
- Öffentliche Einrichtungen
- Wirtschaft und Verkehr
- Anhang
Zuständig
Schülken, Nina
Allg. Verwaltung, Schul- und Kulturwesen, Wahlen