Ordnungswesen
Gefahren abwehren. Ordnung herstellen.
Die Ordnungsbehörde ermittelt und verfolgt Ordnungswidrigkeiten und ist dafür zuständig, dass öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind. Vom Melderecht über das Gewerberecht bis zum Lebensmittelgesetz oder Imissionsschutzrecht, viele Bereiche fallen in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde. Vor allem Aufgaben der Gefahrenabwehr sind bei der Ordnungsbehörde der Stadt konzentriert.
Bei allen Ereignissen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, wie zum Beispiel herrenlose Tiere, Lärmbelästigungen oder Funde, können Sie sich an das Ordnungsamt der Hansestadt Breckerfeld wenden.