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Ausschüsse des Rates

In der Gemeindeordnung NRW ist geregelt, dass die Stadtvertretung Ausschüsse bilden kann. Neben den Pflichtausschüssen kann die Stadtvertretung, nach Bedarf, weitere Ausschüsse bilden. Die Stadtvertretung regelt die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Zu den Pflichtausschüssen gehören der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss. Hierbei können sich der Haupt- und Finanzausschuss zu einem Ausschuss zusammenschließen.

Die Ausschüsse haben folgende Aufgaben:

Der Hauptausschuss stimmt die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander ab. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde.

Neben den Pflichtausschüssen haben sich in Breckerfeld folgende Ausschüsse gebildet:

Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

Dieser Ausschuss kümmert sich um die städtische Infrastruktur.

Schulausschuss

Hier wird sich mit allen Angelegenheiten, die für einen geregelten Schulbetrieb Voraussetzung sind, befasst.

Ausschuss für Kultur, Stadtpflege und Naherholung

In diesem Ausschuss wird das jährliche Kulturprogramm festgelegt und über Angelegenheiten der Orts- und Heimatpflege sowie des Tourismus entschieden.

Ausschuss für Sport, Jugend und Soziales

Hier wird sich unter anderem um die Sportförderungsrichtlinien und die Richtlinien der Sportlerehrung gekümmert.

Zu den Kommunalwahlen werden zusätzlich der

- Wahlausschuss und

- Wahlprüfungsausschuss gebildet.

 

Zuständig

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