Ausländerangelegenheiten
Allgemeines:
Die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ist für die Regelung der aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger im Kreisgebiet (mit Ausnahme der Stadt Witten) zuständig.
Die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises befindet sich im Gebäude der Kreisverwaltung, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm und hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Telefonisch können Sie das Ausländeramt unter der Tel.-Nr.: 02336 / 93-0 erreichen.
Im Internet finden Sie die Dienststellen des Ennepe-Ruhr-Kreis unter: www.en-kreis.de
Um Ihnen lange Wege zu ersparen, können im Bürgerbüro der Hansestadt Breckerfeld Anträge auf Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen gestellt werden, die dann von hier an den Ennepe-Ruhr-Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, wobei folgende Unterlagen mitzubringen sind:
- Pass oder anderes Ausweispapier
- Biometrisches Passfoto
Die neu ausgestellten Duldungsbescheinigungen und Aufenthaltsgestattungen werden seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises an das Bürgerbüro zurückgesandt und können dann hier in Empfang genommen werden. Dabei sind die ggf. ausgestellten Ersatzpapiere wieder vorzulegen. Die Aushändigung von Aufenthaltstiteln erfolgt bei der Ausländerbehörde. Von dort wird Ihnen hierzu ein Termin zur persönlichen Vorsprache bekanntgegeben.
Gebühren:
Die Bearbeitung im Bürgerbüro der Hansestadt Breckerfeld ist für Sie gebührenfrei. Anfallende Gebühren für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels werden Ihnen seitens der Ausländerbehörde mitgeteilt.
Aufenthaltstitel
Derzeit unterscheidet man fünf Aufenthaltstitel:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Daueraufenthalt EU
Nähere Auskünfte darüber, welcher Titel für Sie in Frage kommt, erteilt die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. Dabei wird u.a. berücksichtigt, ob der Titel für Zwecke der
- Familienzusammenführung
- Erwerbstätigkeit
- Ausbildung
- oder aus humanitären Gründen
zu erteilen ist.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
- die Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist,
- kein Ausweisungsgrund vorliegt,
- die Interessen der Bundesrepublik Deutschland weder beeinträchtigt noch gefährdet sind,
- die Passpflicht erfüllt wird und
- eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Aufenthaltstitel werden seit dem 01.09.2011 aufgrund der EG-Verordnung Nr. 380/2008 entsprechend dem deutschen Personalausweis als elektronisches Dokument im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen ausgestellt. Eine Karte ist maximal 10 Jahre gültig.
Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem neben Fingerabdrücken und einem biometrischen Lichtbild die Unterschrift und auch die Anschrift des Inhabers gespeichert sind. Der Identitätsnachweis macht es mit der Online-Ausweisfunktion über eine PIN möglich, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen.
Besonderheiten / Gebührenermäßigungen:
Für die seit dem 01.09.2011 zu erteilenden elektronischen Aufenthaltstitel werden die Gebühren bereits bei Antragstellung erhoben. Gebührenermäßigungen kommen nur bei Vorlage eines SGB II bzw. SGB XII - Bescheides in Betracht.
Beachten Sie bitte, dass abgelaufene Titel nicht verlängert werden können. Stellen Sie deshalb unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des alten Titels den erforderlichen Verlängerungsantrag. Mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten ist rechnen.
Zuständig
Petrick, Annette
Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst