Sie sind hier:

Sondernutzungen

Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den normalen Gebrauch hinaus (z. B. Aufstellung von Containern, Baugerüsten und dergleichen).

Um eine Sondernutzung zu erhalten, bedarf es einer schriftlichen Beantragung.

Für den Straßenbereich ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt, Schwelm, zuständig.

http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/mitarbeiter-a- z/ansprechpartner/show/tubbenthal.html

Die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen ist ohne Sondernutzungserlaubnis nicht zulässig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Rechtsgrundlagen

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Breckerfeld

Zuständig

Zusatzinformation

Wir verwenden nur technisch notwendige Session Cookies.