Sondernutzungen
Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den normalen Gebrauch hinaus (z. B. Aufstellung von Containern, Baugerüsten und dergleichen).
Um eine Sondernutzung zu erhalten, bedarf es einer schriftlichen Beantragung.
Für den Straßenbereich ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt, Schwelm, zuständig.
Die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen ist ohne Sondernutzungserlaubnis nicht zulässig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Zuständig
Larisch, Miriam
Rechnungswesen / Bauverwaltung