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Sportlerehrungen

Die Sportlerehrung wird einmal jährlich von der Hansestadt Breckerfeld gemeinsam mit dem Stadtverband für Leibesübungen durchgeführt.

Der Ehrungszeitraum ist vom 1. September des Vorjahres bis zum 31. August des Ehrungsjahres. Die Vorschläge sind ausführlich zu begründen und müssen bis zum 15. September dem Vorstand des Stadtsportverbandes vorliegen. Alle zu ehrenden Sportler/innen und Mannschaften sind von ihren Vereinen vorzuschlagen oder haben sich beim Vorstand des Stadtsportverbandes zu melden. Eine automatische Ehrung durch den Stadtsportverband erfolgt ohne Meldung nicht.

Geehrt werden können Sportler/innen, die einem Breckerfelder Sportverein angehören oder Sportler/innen die ihren Wohnsitz in Breckerfeld haben, aber einen auswärtigen Sportverein angehören.

Richtlinien zur Ehrung von Sportlerinnen, Sportlern und Funktionären


 

Zuständig

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