Gewerbesteuer
Steuerpflichtig ist, wer in Breckerfeld ein Gewerbe betreibt.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich zunächst nach dem Gewinn der Gewerbetätigkeit innerhalb eines Jahres. Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Grundlage der Steuererklärung den sog. Messbetrag und teilt diesen der gewerbesteuerhebeberechtigten Gemeinde mit. Das ist die Stadt, in deren Bezirk das Gewerbe ausgeübt wird. Der Messbetrag wird dann mit dem vom Rat der Stadt jährlich im Haushaltsplan festgelegten Steuerhebesatz multipliziert. Der sich daraus ergebende zu leistende Steuerbetrag wird den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt.
Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze der Hansestadt Breckerfeld:
2001 - 2010 | 420 % |
2011 - 2015 | 430 % |
seit 2016 | 460 % |
Formulare:
Zuständig
Freitag, Anika
Liegenschaften / Gewerbesteuer / Haushaltswesen