Sie sind hier:

Hundesteuer

Sie haben einen Hund? Lesen Sie hier, was Sie über die Hundesteuer wissen sollten.

Hunde, die in Breckerfeld gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt angemeldet werden.

In der Hundesteuersatzung der Stadt Breckerfeld können Sie u.a. nachlesen, welche Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung vorliegen müssen und wie Sie diese beantragen können. Bei der Anmeldung sind entsprechende Nachweise für evtl. Steuerermäßigungen vorzulegen.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben, wenn er verstirbt oder entlaufen ist oder wenn Sie von Breckerfeld in eine andere Stadt umziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen abmelden. Bei Abmeldung ist die Rückgabe der Steuermarke sowie evtl. die Bescheinigung des Tierarztes erforderlich (wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde).

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt

 

a) ein Hund gehalten wird 108,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden: 120,00 € (je Hund)
c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden: 132,00 € (je Hund)
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird: 540,00 €
e) zwei oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 € (je Hund)

 

 

Hier finden Sie weitere Hinweise zu Hunden / Kampfhunden und zum Landeshundegesetz NRW.

 

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Breckerfeld

 

 

Zuständig

Zusatzinformation

Wir verwenden nur technisch notwendige Session Cookies.