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Kanalanschlussbeiträge

Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung ein Anschlussbeitrag erhoben.

Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung des Grundstückes nach Maß und Art berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen
Beitragssatzung für die Stadtentwässerung der Stadt Breckerfeld

Zuständig

Zusatzinformation

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