Lohnsteuerkarte
Bundesweit wurde zum 01.01.2013 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, die das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Antworten zu Ihren Fragen rund um die elektronische Lohnsteuerkarte finden Sie im ELSTERWeb. Für Ihre persönlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline des Finanzamtes NRW.
Wer führt zukünftig Änderungen bei der Lohnsteuerkarte durch?
Sofern die auf Ihrer Lohnsteuerkarte / auf Ihrer Ersatzbescheinigung eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr stimmen, müssen Sie die Karte / Bescheinigung beim Finanzamt ändern lassen. Eine Änderung durch die Meldebehörde der Stadt Breckerfeld ist nicht mehr möglich!
Beispiele für die vom Finanzamt durchzuführenden Änderungen:
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen (nach Heirat - Übergangszeitraum, nach Trennung, Beendigung der Trennung, Steuerklasse 2 (zum Beispiel nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden), ungünstigere Steuerklasse)
- Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren (Unterdrückung / Reaktivierung des Kinderfreibetrages, Zuordnung eines Kinderfreibetrages Kindes - zum Beispiel aus einer anderen Gemeinde)
- Steuerklassenwechsel zwischen 3/5 und 4/4 (zum Beispiel nach Trennung oder Aufnahme / Beendigung der Beschäftigung durch den Ehegatten)
Kontakt zum Finanzamt Schwelm
Bahnhofplatz 6
58332 Schwelm
Telefon: 02336 / 8030
Antragsformulare erhalten Sie bei unserem Einwohnermeldeamt.
Zuständig
Napierski, Jutta
Passwesen / Fundsachen / Fischereiwesen / Führungszeugnisse / Straßenverkehrsangelegenheiten
Petrick, Annette
Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst