Beglaubigungen
Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original vorgelegt wird. Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von dem Standesamt amtlich beglaubigt werden, das das ursprüngliche Ereignis beurkundet hat.
Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden:
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
- Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe
Erforderliche Unterlagen
- Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Gebühren werden gem. § 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Breckerfeld fällig.
- Beglaubigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern sind gebührenfrei.
Hinweis: Zeugniskopien werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.
Zuständig
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung