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Beglaubigungen

Abschriften oder Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original vorgelegt wird. Kopien von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Heiratsurkunden dürfen nur von dem Standesamt amtlich beglaubigt werden, das das ursprüngliche Ereignis beurkundet hat.


Kopien folgender Schriftstücke dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen
  • Vereinsregistersachen und Handelsregistersachen
  • Übersetzte ausländische Dokumente und ausländische Pässe



Erforderliche Unterlagen

  • Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass


Gebühren


Hinweis: Zeugniskopien werden von den ausstellenden Schulen häufig kostenlos beglaubigt.

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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