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Eheschließung / Anmeldung zur Eheschließung

Heiraten in der Hansestadt Breckerfeld

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Sie möchten heiraten?

Das Standesamt Breckerfeld unterstützt Sie gern bei Ihren Planungen und steht Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Auch wenn Sie nicht in Breckerfeld wohnen, können Sie in Breckerfeld heiraten. Lediglich die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss bei Ihrem Wohnsitzstandesamt erfolgen.

Das Standesamt Breckerfeld bietet Trauungen grundsätzlich während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes an. Dabei können Sie wählen, ob Sie sich im Trauzimmer des Rathauses oder in unserem Stadtmuseum trauen lassen wollen. Im Stadtmuseum sind Eheschließungen jedoch nur möglich, wenn nicht Ausstellungen oder sonstige Veranstaltungen dort stattfinden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an jedem 1. Samstag im Monat die Ehe zu schließen.

Ihre Eheschließung muss verbindlich und möglichst von beiden Verlobten angemeldet werden. Sollte einer von beiden verhindert sein, so ist es erforderlich, den bzw. die andere/n zu bevollmächtigen. Den Vordruck hierzu erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt. Sie können ihn aber auch als PDF-Datei auf dieser Internetseite finden und ihn ausdrucken.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt im Rathaus, Zimmer 11, und ist während folgender Sprechzeiten möglich:

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Um Wartezeiten zu vermeiden vereinbaren Sie für die Anmeldung bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Standesbeamtin.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Unterlagen:

a) Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzes (nur notwendig wenn einer von Ihnen nicht in Breckerfeld gemeldet ist)
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)

b) Wenn Sie Kinder haben zusätzlich:

  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

c) Wenn Sie geschieden sind zusätzlich:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe

Bei Auslandsbezug oder sonstigen Anliegen informiert Sie das Standesamt individuell über weitere notwendige Unterlagen.

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist 6 Monate gültig.

Die Kosten für die Eheschließungen berechnen sich nach dem Gebührentarif zur Personenstandsverordnung und fallen in unterschiedlicher Höhe an. Derzeit staffeln sich die Gebühren wie folgt:

  • Prüfung der Ehevoraussetzung für Deutsche 40,00 €
  • Prüfung der Ehevoraussetzung bei Auslandsbeteiligung 66,00 €
  • Eheurkunde 10,00 €
  • Stammbuch 12,00 bis 40,00 €

Bei Eheschließungen im Stadtmuseum sowie für Eheschließungen außerhalb der normalen Dienstzeiten fallen zusätzliche Kosten an.

Das Standesamt gibt Ihnen hierzu und zu allen anderen Fragen gern weitere Auskünfte.

Nach der Eheschließung, insbesondere wenn sich eine Änderung in der Namensführung ergibt oder der Wohnort gewechselt wird, ist folgendes zu beachten und ändern zu lassen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Kraftfahrzeugpapiere
  • Bankverbindungen
  • Versicherungspolicen
  • Führerschein

Eine Änderung des Führerscheins ist nicht vorgeschrieben, da dieser nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Es kann jedoch speziell im Ausland zu Problemen kommen, wenn die Daten auf dem Führerschein nicht mit dem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen. Ein Umtausch des Führerscheins wird daher empfohlen.

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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