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Anzeige Geburten

Bitte melden Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb von einer Woche bei dem Standesamt, in der Stadt in der Ihr Kind geboren wurde. Im Krankenhaus wird Ihnen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie mit den unten aufgeführten Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. Bei Hausgeburten stellen der Arzt oder die Hebamme eine entsprechende Bescheinigung aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • Stammbuch der Familie oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, bei ausländischen Staatsangehörigen die Heiratsurkunde als Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung
  • Bei bisher unverheirateten Müttern die Geburtsurkunde. Will der Vater des Kindes sofort die Vaterschaft anerkennen, so sind auch sein Personalausweis und seine Geburtsurkunde erforderlich
  • Bei geschiedenen Müttern ist eine beglaubigter Auszug aus dem Eheregister der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk notwendig

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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