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Personenstandsurkunden

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.

Welche Urkunden können ausgestellt werden?

  • Geburtsurkunden (Grundlage: Geburtenregister)
  • Eheurkunden (Grundlage: Eheregister)
  • Sterbeurkunden (Grundlage: Sterberegister)
  • aus allen Personenstandsbüchern: beglaubigte Abschriften
  • mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.

Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?

Grundsätzlich können Urkunden ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Von Bedeutung ist hierbei, dass nicht der Wohnort für die Beurkundung maßgeblich ist, sondern der Heiratsort bzw. der häufig durch den Sitz des jeweiligen Krankenhauses zwingend vorgegebene Geburts- oder Sterbeort. Diese Orientierung an den einzelnen Lebenssituationen kann daher zur Folge haben, dass die Personenstandsregister für eine Familie in unterschiedlichen Standesämtern vorliegen.

Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?

  • Ihre eigenen Urkunden
  • Urkunden von Verwandten in auf- und absteigender Linie (zum Beispiel der Eltern, Großeltern, Kinder)
  • Urkunden des Ehemannes oder der Ehefrau
  • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Wie erhalten Sie die Urkunde?

Sie können die Urkunden persönlich beim Standesamt beantragen. Legen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Auf Ihre Vorsprache werden Ihnen die Urkunden sofort ausgehändigt.

Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei bitte in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an und fügen Sie dem Schreiben eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises bei. Fügen Sie einer schriftlichen Anforderung bitte die Gebühr in bar bei.

Rechtliche Grundlagen

  • Personenstandsgesetz

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das 1. Exemplar einer Urkunde. Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.

  • Personenstandsurkunden 10,00 Euro
  • Sterbeurkunde 10,00 Euro
  • Eheurkunde 10,00 Euro

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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