Gewerbeabmeldung
Wer einen selbstständigen Betrieb aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisherige Gewerbeanmeldebestätigung (Gewerbeschein)
Zuständig
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung