Gewerbeanmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständig
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung