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Untersuchungsberechtigungsschein

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige

Einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen. Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgebracht.

 

Ab 01.10.2023 kann der Untersuchungsberchtigungsschein online beantragt werden. Folgen Sie diesem Link https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

 

 

 

 

Zuständig

  • Mann, Antje

    Passwesen / Fundsachen / Hundeangelegenheiten / Fischereiwesen / Führungszeugnisse

    Tel.02338 809-53
    Kontakt Mann, Antje

Zusatzinformation

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