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Preisauszeichnung

Es besteht eine Vielzahl von Vorschriften über die Preisauszeichnung von Waren. Dabei differieren die Bestimmungen je nach dem ausgeübten Gewerbe. Zusätzlich gibt es einige Ausnahmeregelungen. Insbesondere sind für Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) maßgeblich. Bitte informieren Sie sich erforderlichenfalls schriftlich oder fernmündlich.

Grundsätzliches

Der Kunde muss immer durch unmittelbaren Bezug zwischen angebotener Ware und gefordertem Preis ausreichend darüber informiert sein, welchen Preis er letztlich zu bezahlen hat. Dabei ist nach dem Wegfall der Rabattbestimmungen ein Herunterhandeln des Ursprungspreises im Einzelfall möglich ("Feilschen"). Darüber hinaus müssen zusätzliche Pfandforderungen immer eindeutig erkennbar sein.

Beschwerden

Etwaige Beschwerden über unzulässige Preisauszeichnungen sind an das Ordnungsamt Breckerfeld zu richten. Dabei ist die Ordnungsbehörde zwingend auf Ihre korrekten und umfassenden Angaben, einschließlich denen zu Ihrer Person angewiesen. Wenn Sie ein Foto über den Missstand machen können, ist das zur Beweisführung besonders hilfreich.

Zuständig

  • Petrick, Annette

    Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst

    Tel.02338 809-54
    Kontakt Petrick, Annette

Zusatzinformation

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