Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen.
Alle Antworten auf Ihre Fragen rund um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht sowie Formulare zur Beantragung erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de
Die Antragsabgabe ist auch beim Sozialamt der Hansestadt Breckerfeld, Zimmer 10 möglich.
Zuständig
Naujoks, Isabell
Flüchtlingsbeauftragte / Bildung und Teilhabe / Wohngeld