Flüchtlingsangelegenheiten
Die Hansestadt Breckerfeld ist wie alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen. Die Aufnahme erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, der die Einwohnerzahlen und die Flächengröße der Städte und Gemeinden berücksichtigt.
Den zugewiesenen Flüchtlingen ist seitens der Stadt eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dazu sind finanzielle Hilfen und z.B. Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG) zu gewähren und Integrationshilfe zu leisten.
Zuständig
Zimmer, Matthias
Sozialamt / Asylbewerberang. / Versicherungsangelegenheiten / Altenhilfe
Naujoks, Isabell
Flüchtlingsbeauftragte / Bildung und Teilhabe / Wohngeld