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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Er wird nur ausgestellt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Zuständig für die Berechnung der Einkommensgrenzen und das Ausstellen der Bescheinigung ist der Ennepe-Ruhr-Kreis, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm. Bei der Hansestadt Breckerfeld oder auf der Homepage des Ennepe-Ruhr-Kreises erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Diese werden auch wieder entgegengenommen und an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.enkreis.de/kataster-umwelt/bauen-wohnen/wohnungswesen/bestands-und-besetzungskontrolle-fuer-die-stadt-breckerfeld

Zuständig

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