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Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Damit sollten die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, tragbar gestaltet werden.

Das Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschuss können folgende Personen beantragen

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum.
  • Inhaber einer Genossenschaftswohnung oder Stiftswohnung.
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts.
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes.

Lastenzuschuss für den eigengenutzen Wohnraum können folgende Personen beantragen

  • Eigentümer eines Eigenheims
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Bei Miteigentümern kann jeder den von ihm genutzten Wohnraum beantragen.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Empfänger folgender Transferleistungen

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Teil 2.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Teil 12.
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Leistungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Teil 8, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

Diese genannten Personen bekommen ihre Unterkunftskosten schon mit der jeweiligen Transferleistung erstattet.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner unter http://wohngeldrechner.nrw.de ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen unter https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung und Verdienstbescheinigungen sind bei der Wohngeldstelle (Zimmer 10 b) erhältlich und ausgefüllt mitzubringen.
  • Außerdem alle Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Unterhaltsnachweise und Nachweise über Nebenbeschäftigungen.
  • Für Kinder über 16 Jahren sind Schulbescheinigungen vorzulegen.

Öffnungszeiten der Wohngeldstelle

Montag und Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

 

>>> Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Zuständig

  • Dörnen, Jannis

    Flüchtlingsbeauftragter / Bildung und Teilhabe / Wohngeld

    Tel.02338 809-57
    Kontakt Dörnen, Jannis

Zusatzinformation

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