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Fischereischeine

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder per Termin im Bürgerbüro der Hansestadt Breckerfeld möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
  • Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

Fischereischein

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung

Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung

Online

Bei Stadt/Gemeinde

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 €

22,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 €

50,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

20,00 €

32,00 €

 

Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

30,00 €

 

 

 

 

online Termin

Zuständig

  • Mann, Antje

    Passwesen / Fundsachen / Wohngeld / Bildung und Teilhabe/ Fischereiwesen / Führungszeugnisse

    Tel.02338 809-53
    Kontakt Mann, Antje

Zusatzinformation

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