Fischereischeine
Allgemeines
Wer die Fischerei ausüben will, muss Inhaber/in eines Fischereischeins sein und diesen bei der Ausübung mit sich führen. Auf Verlangen ist er Polizeibeamten, Mitarbeitern der Ordnungsbehörden und Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können sich ohne Teilnahme an einer Prüfung einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Sie dürfen dann in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines fischen.
Die Gültigkeit eines Fischereischeins kann vier Mal verlängert werden. Der Verlängerungszeitraum beträgt jeweils ein oder fünf Jahre. Der Schein kann auch verlängert werden, wenn er einige Jahre nicht gültig war.
Beim Ordnungsamt der Hansestadt Breckerfeld können nur Fischereischeine verlängert werden, die in Breckerfeld ausgestellt wurden. Ansonsten muss ein neuer Fischereischein beantragt werden.
Antragstellung
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
bei Erstbeantragung:
aktuelles biometrisches Passbild
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung (außer bei Jugendlichen zwischen 10 und 16 Jahren)
Einverständniserklärung eines Elternteils bei Minderjährigen
bei Verlängerung:
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
den bereits ausgestellten Fischereischein
Einverständniserklärung eines Elternteils bei Minderjährigen
Gebühren für die Erstausstellung und Verlängerung
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €
Zuständig
Mann, Antje
Passwesen / Fundsachen / Hundeangelegenheiten / Fischereiwesen / Führungszeugnisse / Kirmes / Weihnachtsmarkt