Parken an der Glörstraße (Vermeidung von Verkehrsbehinderungen)
Nach einem Jahr Dornröschenschlaf ist die Glörtalsperre nun seit Januar dieses Jahres wieder uneingeschränkt erreichbar. Nachdem die Besucher zu Beginn des Jahres den Weg über die neue alte Straße zurücklegten, um an der Glör einen ausgedehnten Spaziergang zu machen oder die ersten Sonnenstrahlen zu genießen, wird es nun an den ersten hochsommerlichen Tagen richtig voll. Das freut die Betreiber der Anlage, denn dafür sind sie angetreten, vielen Menschen aus der nahen Region und dem ganzen Ruhrgebiet einen Tag fürs Seelebaumelnlassen zu ermöglichen.
Allerdings gilt es auch Regeln einzuhalten, damit alle am Ende einen tollen Tag nach ihren Vorstellungen hatten. Eine ganz wichtige Regel gilt schon beim Parken. Das ist möglich bei unverändertem Parkentgelt auf 580 Parkplätzen am Haus Glörtal. Sollten diese mal nicht ausreichen, steht ein großer Wanderparkplatz direkt an der K10 zur Verfügung. Der Weg lohnt allemal, denn am Ende wartet das kühle Nass der Talsperre als Lohn gewissermaßen. Am neuen Fußweg wird gearbeitet; dieser kann dann im nächsten Jahr getestet werden.
Was aber gar nicht geht und nicht geduldet wird, ist das Parken in den „Ausweichen“ entlang der Glörstraße sowie der deutlich verbreiterten Serpentine unterhalb vom Haus Glörtal, denn hier gilt absolutes Halteverbot. Verkehrswidriges Verhalten wird durch Verwarngelder bzw. Abschleppen streng geahndet. Die Zufahrt zur Talsperre muss jederzeit auch für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Weitere Informationen für einen entspannten Tag an der Glör finden Sie unter https://www.gloer.ruhr .