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Aktuelles

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Grünabfallsammlung am 13. November 2025

Die Hansestadt Breckerfeld weist darauf hin, dass am 13. November 2025 eine Sammlung von Grünabfällen (insbesondere Laub und Heckenschnitt) stattfindet.

                                              

Die Abholung ist online über www.breckerfeld.de direkt im Kundenportal des Entsorgers anzumelden. Dies bietet den Vorteil, dass die Beantragung noch bis zum 06. November möglich ist. Die Anmeldung wird von der Entsorgungsfirma per E-Mail bestätigt. Alternativ werden in der Zentrale des Rathauses grüne Anmeldekarten bereitgehalten. Die Karte muss - mit der Abholadresse versehen - bis spätestens zum 30. Oktober 2025 bei der Stadtverwaltung vorliegen!

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass folgende Hinweise unbedingt zu beachten sind, da die Abfälle sonst nicht mitgenommen werden:

 

  • Der Grünabfall darf frühestens eine Woche vor Abholung auf öffentlicher Fläche bereitgestellt werden, spätestens jedoch am Vorabend des Abfuhrtages auf den Grundstücken in unmittelbarer Nähe zum Straßenrand leicht zugänglich.
  • Eventuelle Verunreinigungen des Ablageplatzes sind zu reinigen, da diese eine Gefahr für Passanten, spielende Kinder und Tieren darstellen.  
  • Äste und Strauchschnitt sind in kleine handliche Bündel zu verschnüren.
  •  Rasen- und Heckenschnitt sowie Laub sollten in kompostierfähigen Papiersäcken verpackt sein. Bitte nutzen Sie keine Kunststoffsäcke. Diese verursachen einen erhöhten Sortieraufwand im Wertstoffzentrum und damit verbunden auch höhere Kosten.
  • Nicht mitgenommen werden: Baumstämme mit einer Länge von mehr als 1,00 m bzw. einem Durchmesser von mehr als 20 cm, Baumwurzeln, Zaunhölzer, Bauhölzer oder Hölzer aus Verpackungsrückständen.

Sperrmüllsammlung am 16. Oktober 2025

Die Hansestadt Breckerfeld weist darauf hin, dass der angemeldete Sperrmüll am 16. Oktober 2025 eingesammelt wird.

Die Abholung ist online unter www.breckerfeld.de bis zum 12. Oktober 2025 anzumelden und wird von der Entsorgungsfirma per E-Mail bestätigt. Alternativ werden in der Zentrale des Rathauses weiße Anmeldekarten bereitgehalten. Die Karte muss - mit der Abholadresse versehen - bis spätestens zum 09. Oktober 2025 bei der Stadtverwaltung vorliegen!

Die Abfallberatung bittet in diesem Zusammenhang um Ihre Mithilfe:
Abfallgegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht mitgenommen und sind eigenständig einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Weitere Informationen können dem Abfall-Entsorgungskalender entnommen werden. Eventuelle Verunreinigungen des Ablageplatzes sind zu reinigen, da diese eine Gefahr für Passanten, spielende Kinder und Tieren darstellen.

Schließung der Kleinschwimmhalle in den Herbstferien 2025

Das Sportamt der Hansestadt Breckerfeld weist daraufhin, dass die Kleinschwimmhalle in den Herbstferien vom 13.10. bis einschließlich 26.10.2025 für das Öffentlichkeitsschwimmen geschlossen bleibt.

Ab dem 28.10.2025 steht die Schwimmhalle der Öffentlichkeit zu den gewohnten Zeiten wieder zur Verfügung.

Ausbildungsplatz zur / zum Verwaltungsfachangestellten

Die Hansestadt Breckerfeld bietet für das Ausbildungsjahr 2026 einen Ausbildungsplatz zur / zum Verwaltungsfachangestellten

>>> zur Stellenausschreibung

Verschiebung des Gastspiels „Lille Kartofler“

Leider kann das Figurentheater „Lille Kartofler“ nicht wie geplant am Dienstag, 16. September 2025, bei uns in der Kulturschmiede, Museumsgasse 3, auftreten.

Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Wir freuen uns, dass bereits ein neuer Termin feststeht:

Dienstag, 25. November 2025, 15:30 Uhr

Parken an der Glörstraße (Vermeidung von Verkehrsbehinderungen)

Nach einem Jahr Dornröschenschlaf ist die Glörtalsperre nun seit Januar dieses Jahres wieder uneingeschränkt erreichbar. Nachdem die Besucher zu Beginn des Jahres den Weg über die neue alte Straße zurücklegten, um an der Glör einen ausgedehnten Spaziergang zu machen oder die ersten Sonnenstrahlen zu genießen, wird es nun an den ersten hochsommerlichen Tagen richtig voll. Das freut die Betreiber der Anlage, denn dafür sind sie angetreten, vielen Menschen aus der nahen Region und dem ganzen Ruhrgebiet einen Tag fürs Seelebaumelnlassen zu ermöglichen.

Allerdings gilt es auch Regeln einzuhalten, damit alle am Ende einen tollen Tag nach ihren Vorstellungen hatten. Eine ganz wichtige Regel gilt schon beim Parken. Das ist möglich bei unverändertem Parkentgelt auf 580 Parkplätzen am Haus Glörtal. Sollten diese mal nicht ausreichen, steht ein großer Wanderparkplatz direkt an der K10 zur Verfügung. Der Weg lohnt allemal, denn am Ende wartet das kühle Nass der Talsperre als Lohn gewissermaßen. Am neuen Fußweg wird gearbeitet; dieser kann dann im nächsten Jahr getestet werden.

Was aber gar nicht geht und nicht geduldet wird, ist das Parken in den „Ausweichen“ entlang der Glörstraße sowie der deutlich verbreiterten Serpentine unterhalb vom Haus Glörtal, denn hier gilt absolutes Halteverbot. Verkehrswidriges Verhalten wird durch Verwarngelder bzw. Abschleppen streng geahndet. Die Zufahrt zur Talsperre muss jederzeit auch für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Weitere Informationen für einen entspannten Tag an der Glör finden Sie unter https://www.gloer.ruhr .

Absolutes Halteverbot: Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden

Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden aufgrund eines absoluten Halteverbots. Bitte beachten Sie die Hinweise unter nachfolgendem Link: Parken an der Glör

Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie die etwaige Stichwahl am 28.09.2025

Bei der Stadtverwaltung Breckerfeld laufen die Vorbereitungen für die am 14.09.2025 stattfindende Kommunalwahl sowie die etwaige Stichwahl am 28.09.2025. Hierfür werden Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer für insgesamt 14 Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände gesucht. Nach Möglichkeit werden die Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt. Die eingeteilten Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.

Es dürfen alle Wahlberechtigten mitwirken. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Interessenten melden sich bitte beim Wahlamt der Hansestadt Breckerfeld, Frau Schülken, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld, Tel. 02338/809-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Kreisverwaltung whatsappt

Informationen, Hinweise, Hintergründe per WhatsApp auf das Handy – dieses Angebot macht die Kreisverwaltung seit kurzem allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Auf diesem Weg soll Wichtiges und Interessantes auch Breckerfelder und Breckerfelderinnen direkt, schnell und verlässlich erreichen.

Aktuell ist der Kanal noch nicht über die Suchfunktion von WhatsApp zu finden.

Wer am Neuesten aus dem Schwelmer Kreishaus und an Berichten aus Bereichen wie Gesundheit, Soziales, Bildung, Umwelt, Abfall und Mobilität, aus dem Jobcenter EN, dem Straßenverkehrsamt oder dem Ausländeramt sowie an Stellenausschreibungen interessiert ist, kann den Kanal über den Link

https://whatsapp.com/channel/0029Vb5DyC9KrWQpgM7tFB3G


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1. Ausbildungsmesse der Sekundarschule Breckerfeld

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