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Aktuelles

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Schließung der Kleinschwimmhalle in den Osterferien 2023

Das Sportamt der Hansestadt Breckerfeld weist daraufhin, dass die Kleinschwimmhalle in den Osterferien vom 03.04.2023 bis einschließlich 16.04.2023 für das Öffentlichkeitsschwimmen geschlossen bleibt.

Ab dem 18.04.2023 steht die Schwimmhalle der Öffentlichkeit zu den gewohnten Zeiten wieder zur Verfügung.

Seniorenbadefahrt zum Thermalbad Bad Sassendorf am 05. April 2023

E I N L A D U N G

zu einer Seniorenbadefahrt zum Thermalbad „Bad Sassendorf“ am 05. April 2023

Abfahrt:       13:05 Uhr Delle, Bushaltestelle (Fahrtrichtung Breckerfeld)

                        13:15 Uhr Branten, Bushaltestelle (Fahrtrichtung Breckerfeld)

                        13:20 Uhr Breckerfeld, Rathaus (Fahrtrichtung Hagen)

                        13:25 Uhr Breckerfeld, Busbahnhof (Fahrtrichtung Hagen)

                        13:30 Uhr Zurstraße, Bushaltestelle (Fahrtrichtung Hagen)

Die genaue Fahrtroute ergibt sich kurzfristig, falls die Sperrung der L528 in Fahrtrichtung Hagen noch besteht.

Teilnahmebeitrag:    20,00 €

Teilnehmerkreis:      Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Breckerfeld ab 60 Jahre.

Hinweise:
Der Teilnahmebeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Es kann kein Münzgeld angenommen werden.
Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Bei Verhinderung ist die Karte zurückzugeben.
Neben der eigenen Eintrittskarte kann nur noch eine weitere Karte, z.B. für Partner(in) oder eine(n) Bekannte(n), erworben werden.

Anmeldung:

Am Donnerstag, den 23.03.2023 findet der Kartenverkauf im Rathaus, Bücherei, von 10:00 - 12:00 Uhr statt. An den folgenden Tagen sind, bis zum 03.04.2023, die Karten in Zimmer 10 zu kaufen.

Abmeldung/Nichtteilnahme:
Teilnahmeverhinderung ist spätestens 2 Werktage vor Abfahrt mitzuteilen. Anderenfalls kann der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet werden. Bitte geben Sie nicht benötigte Karten im Rathaus, Zimmer 10, zurück.

Entsorgung von Sonderabfall und Einsammlung von kleinen Elektro- u. Elektronikgeräten am 25. März 2023

Am Samstag, dem 25. März 2023, findet wieder eine Entsorgung von Sonderabfall und Einsammlung von kleinen Elektro- u. Elektronikgeräten statt.

Alle dazugehörigen Hinweise und die genauen Zeiten können Sie über den nachfolgenden Link abrufen: Entsorgung am 25. März 2023

 

 

Bewerber/innen für das Schöffenamt gesucht

Aktuell läuft wieder die Bewerbungsphase für Interessenten/innen um das Schöffenamt für die neue Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Aus Breckerfeld werden mindestens 8 Personen gesucht, die an dem Landgericht Hagen (Strafkammern) sowie bei dem Amtsgericht Schwelm (Schöffengericht) tätig werden.

Für die Übernahme des Amtes sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Deutsche Staatsangehörigkeit, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, kein entsprechend anhängiges Ermittlungsverfahren, am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt, aber keine 70 Jahre alt, wohnhaft in Breckerfeld, gesundheitliche Eignung, ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen, wie z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizei- oder Vollzugsbeamte/innen sowie Bewährungshelfer/innen und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Als Laienrichter haben die Schöffinnen und Schöffen entscheidenden Anteil an Urteilen in Strafprozessen. Die Stadtvertretung schlägt dem Schöffenwahlausschuss doppelt so viele Personen (acht) vor, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schwelm die Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessenten können sich schriftlich bis zum 15. Mai 2023 beim Hauptamt der Hansestadt Breckerfeld, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., bewerben.

Hier steht Ihnen das Bewerbungsformular zum Download bereit.

Veranstaltungskalender für das Jahr 2023

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Veranstaltungskalender der Breckerfelder Vereine und Institutionen für das Jahr 2023 für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinsvertreter, ab sofort in der Zentrale des Rathauses, Zimmer 1, erhältlich ist und im Internet unter www.breckerfeld.de zum Download bereit steht.

Kulturrucksack 2023

Das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ geht auch im Jahr 2023 weiter!

Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung ist, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich geöffnet wird.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis - und damit auch die Hansestadt Breckerfeld - ist wieder „Partnerkommune“ des landesweiten Projektes. Auch im Jahr 2023 können kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von 10 – 14 Jahren aus Kulturrucksack-mitteln gefördert werden. Das Kulturamt Breckerfeld freut sich auf kreative Projektvorschläge, die dieser Altersgruppe die Begegnung mit Kunst und Kultur ermöglichen.

Mit dem Kulturrucksack NRW sollen junge Menschen die besonders reiche Kulturlandschaft des Landes kennenlernen und die Kultur-, Jugend- und Bildungslandschaft mit ihrer eigenen Kreativität gestalten und bereichern. Die angebotenen Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Kunst und am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden.

Der Zugang zu dem Projekt muss für die Zielgruppe kostenfrei oder mit deutlich ermäßigtem Eintritt möglich sein. Die Jugendlichen sollten bei der Planung und der Durchführung des Projektes beteiligt werden.

Kultur-/Kunstschaffende oder Kulturträger, die ein solches Projekt durchführen möchten, können sich bis zum 09. Januar 2023 beim Kulturamt der Hansestadt Breckerfeld (Frau Nina Schülken, Tel.: 02338/809-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit einer  Projektbeschreibung inklusive Finanzierungsplan melden.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.kulturrucksack.nrw.de.

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Schwelm unter der extra eingerichteten Grundsteuer- Hotline 02336 803-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online- Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

www.grundsteuer.nrw.de

#besserbereit des RVR

HIER gelangen Sie zur Kampagne #besserbereit des RVR

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Positiven PCR-Test online melden / Pressemitteilung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 15.01.2022

Pressemitteilung von Samstag, 15. Januar 2022 Ennepe-Ruhr-Kreis

Corona: Positiven PCR-Test online melden

(pen). Das Kreisgesundheitsamt hat zur schnelleren und effektiveren Fallbearbeitung ein neues Kontaktformular veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Online-Dokument nach einem positiven PCR-Test auszufüllen.

"Die stark steigenden Inzidenzen bringen das Pandemieteam an die Belastungsgrenze. Vom Kontaktformular versprechen wir uns eine deutliche Erleichterung, da es die zeitaufwendige telefonische Datenabfrage in vielen Fällen ersetzt", erklärt Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams.

Die Zeitersparnis habe direkte Vorteile für die Pandemiebekämpfung: "Abgefragt werden unter anderem Kontaktpersonen, Besuche in Einrichtungen wie Schulen oder Pflegeheimen und Vorerkrankungen. So können wir je nach gesetztem Häkchen priorisieren und Infektionsketten in besonders sensiblen Bereichen noch schneller unterbrechen", erklärt Ramme.

Auch Unterlagen wie Impfbescheinigungen oder Testnachweise können online eingereicht werden. Im Dokument finden sich zudem Informationen zur Quarantäne und den Freitestmöglichkeiten. Wer noch individuellen Gesprächsbedarf hat, zeigt diesen ebenfalls mit einem Klick an.

Das Formular findet sich ab sofort auf der Website der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de, FAQ Corona, Formulare Corona.

https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona/formulare-corona.html

Personen ohne eigene Internetanbindung können sich an das Bürgertelefon wenden und die Datenabfrage mit den Mitarbeitern telefonisch durchgehen. Das Bürgertelefon ist täglich von 8 bis 18 Uhr besetzt, 02333/ 403 1449.

Dieser Meldung ist ein Medium zugeordnet:

Meldeformular (Copyright: //UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis)

https://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=239805

Pressekontakt: Lisa Radtke

Kontaktdaten:

Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: www.en-kreis.de


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