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Aktuelles

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Hinweis des Ordnungsamtes Breckerfeld zur Nagerbekämpfung

In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über ausgestreutes Getreide auf begrünten Flächen im Bereich der Neuen Straße eingegangen. Durch das Futter werden aber nicht nur Vögel angelockt, sondern leider auch Mäuse und Ratten. Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Nagetierpopulation entgegenwirken.

Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz.

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Geförderter Glasfaser-Ausbau im Gewerbe- und Industriegebiet Breckerfeld

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Pressemitteilung von Telkodata zum geförderten Glasfaser-Ausbau im Gewerbe- und Industriegebiet in Breckerfeld: Pressemitteilung Glasfaserausbau

GlasfaserPlus sorgt für Glasfaserausbau in Breckerfeld

  • Ab 2024 bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) möglich
  • Kostenfreier Glasfaser-Hausanschluss bei Tarif-Buchung
  • GlasfaserPlus: Ein Netz für alle Telekommunikations-Anbieter

2024 steht in Breckerfeld ein weiterer wichtiger Meilenstein in Sachen Digitalisierung an: Die
GlasfaserPlus startet mit dem Glasfaserausbau. Für rund 3.280 Haushalte in der Stadtmitte
sowie in Epscheid und Königsheide werden in diesem Zuge Anschlüsse mit bis 1 Gigabit pro
Sekunde realisiert. Der Ausbau startet voraussichtlich bereits im Sommer.

>>> weiter zur vollständigen Pressemitteilung

Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig?

NEU seit dem 01.014.2024:  Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.

>>> zur vollständigen Information

Hinweise zur Altpapier- und Altglasentsorgung

Das Ordnungsamt der Stadt Breckerfeld bittet die Mitbürgerinnen und Mitbürger, privat geschredderte Dokumente, beispielsweise Kontoauszüge, nicht in den Altpapiercontainern zu entsorgen. Dies führt zu einer Verschmutzung des direkten Umfeldes, da die zerkleinerten und leichten Papierreste beim Befüllen der Container aus der Einwurföffnung fallen oder bei der Leerung vom Entsorgungsfahrzeug weggeweht werden und somit die Umgebung sowie die Nachbarschaft massiv verunreinigen. Die Anwohner müssen dadurch mehrmals wöchentlich ihre Grundstücke von Papierresten reinigen. Ebenfalls steigen dadurch die Reinigungskosten durch eingesetztes Personal des städtischen Betriebshofes.

Außerdem ist festzustellen, dass die in privaten Haushalten eingesetzten Aktenvernichter teilweise nicht alle Daten (Namen, Adressen etc.) sorgfältig vernichten und somit für Dritte lesbar bleiben.Die Stadt empfiehlt deshalb, sensible Dokumente bei den dreimal im Jahr stattfindenden Sonderabfallaktionen abzugeben. Anlässlich dieser Aktionen in Zurstraße (Parkplatz Veranstaltungsgebäude) und in Breckerfeld (Marktplatz) wird eine zertifizierte Möglichkeit der datenschutzsicheren Aktenvernichtung angeboten. Das gilt ebenfalls für Datenträger. Termine sind dem Abfallkalender zu entnehmen. Diese Entsorgungsmöglichkeit bietet auch die AHE am Wertstoffhof in Wetter, Nielandstr. 36, an. Vermehrt ist auch das achtlose Abstellen von Kartons und Glasbehältnissen festzustellen, die nicht durch den Einwurfschacht des Containers passen. Diese Gegenstände stellen eine Gefahr für Personen und Tiere da. Kartons können einfach auseinandergerissen werden und passen dann in den Altpapiercontainer. In den Altglascontainer gehören Glasverpackungen für Lebensmittel, wie Flaschen und Konservengläser. Auch pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, wie Medizinfläschchen und Cremetiegel aus Glas zählen zum Glasrecycling. Trinkgläser, Fenstergläser, Aquarien, Porzellan und Keramik gehören in die Restmülltonne. Energiesparlampen und jede Art von Leuchtmitteln sind Rest- oder sogar Sonderabfall.

Die Stadt Breckerfeld bittet deshalb zum Wohle der Allgemeinheit, zum Schutz der Umwelt und mit Rücksicht auf die Nachbarschaft um Beachtung der v.g. Hinweise.

 

 

 

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Schwelm unter der extra eingerichteten Grundsteuer- Hotline 02336 803-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online- Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

www.grundsteuer.nrw.de

Fotobuch „Dein Mikroabenteuer im Ennepe-Ruhr-Kreis"

Mikroabenteuer sind günstig, simpel und unfassbar spannend!

Vier Regeln unterscheiden sie von üblichen Outdoor-Aktivitäten. Dabei sind Mikroabenteuer laut ihrem Begründer, dem britischen Abenteurer Alastair Humphreys, für jeden frei interpretierbar.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis eignet sich ganz hervorragend für deinen Start in die Welt der Mikroabenteuer. Neben zahlreichen Mikroabenteuer-Ideen findest du in diesem Buch auch wertvolle Tipps für die passenden Ausrüstungen, Proviantmöglichkeiten, Hinweise zum Umgang mit der Natur, Informationen zu den neun Kreisstädten und noch viel, viel mehr...

Du musst nicht weit reisen oder viel Geld ausgeben! Ob jung oder alt, ob Naturbursche oder Stadtkind: Dein Mikroabenteuer beginnt direkt vor deiner Haustür. Also los!
Finde dein Abenteuer in der Heimat oder besser gesagt: im schönsten Kreis der Welt!

Umfang: 156 Seiten

Veröffentlichung: Dezember 2021
Ab dem 01. Dezember 2021 im Vorverkauf erhältlich.

Erhältlich: Im Webshop auf www.en-agentur.de/shop und in Ihrer lokalen Buchhandlung.

Preis: 14,99€ inkl. MwSt. und Versand

 

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:

Sophie Jütte
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0176 34 69 34 47

Birgit Tüselmann
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01590 6413567

30.11.2021


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