Europawahl
Ergebnisse der Europawahl vom 09.06.2024
Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Wie funktioniert die Wahl? Wer darf wählen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Unterlagen für die Briefwahl können wie folgt beantragt werden:
- per Online-Antrag durch Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder nachstehendem link:
- per Post mit dem Antrags-Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. (Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie diesen unterschrieben in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Hansestadt Breckerfeld, Wahlamt, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld).
- mit einem formlosen Antrag (Bitte senden Sie den Antrag unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum per Post, Fax oder E-Mail zu).
- Sie kommen persönlich ins Rathaus
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Die Briefwahlbüros befinden sich im Rathaus, Zimmer 20 und 21 Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld. Diese Räume ist barrierefrei zu erreichen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
am 07.06.2024: 8:00 - 18:00 Uhr
Briefwähler/innen können im Briefwahlbüro unter Vorlage Ihrer
• Wahlbenachrichtigung (Rückseite bitte ausfüllen!) und
• des Personalausweises oder Reisepasses
direkt vor Ort wählen oder sich dort Ihre Briefwahlunterlagen abholen.
Wähler/innen, die am Wahltag in einem anderen, als dem ihnen in der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlraum wählen möchten, können ebenfalls unter Vorlage Ihrer
• Wahlbenachrichtigung (Rückseite bitte ausfüllen!) und
• des Personalausweises oder Reisepasses
im Briefwahlbüro den dafür erforderlichen Wahlschein erhalten.
Wer den Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag für eine/n andere/n stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine/n andere/n als die/den Wahlberechtigte/n persönlich nur ausgehändigt, wenn eine schriftliche Vollmacht auch für die Abholung der Unterlagen vorgelegt wird. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Zuständig
Seuthe, Jürgen
Amtsleiter